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Anerkennung von Kursen anderer Universitäten

Bereiche

B. Sc. VWL

Volkswirtschaftspolitik: Modul POL3 Wirtschaftspolitische Wahlpflichtmodule.                                                      

M. Sc. Economics

Master of Economics and Politics.

M. Sc. VWL  

Spezialisierungsbereich International and Development Economics (PO 2014)               

Kriterien

Veranstaltungen anderer Universitäten werden anerkannt, wenn sie den von unserem Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen hinsichtlich Niveau und Umfang in etwa entsprechen.

Ist der Umfang geringer als bei uns üblich, können die Kurse trotzdem anerkannt werden, dann allerdings mit geringerer ECTS-Anzahl (Kurse der Universität Basel z.B. weden oft mit 3 ECTS angeboten. Bei Gleichwertig­keit rechnen wir ebenfalls 3 ECTS).

Inhaltlich können es durchaus andere Veranstaltungen sein, allerdings sollten sie der Volkswirtschaft zuzuordnen sein und nicht in den Kompetenzbereich eines anderen Kollegen fallen (So bieten wir bspw. kein „Feminist Economics“ an, würden es aber anrechnen, wenn das Niveau entsprechend ist).

 

Inhalt

Unsere Abteilung bietet Veranstaltungen in folgenden Bereichen an:

  • Makropolitik
  • Politische Ökonomie und Internationale Politische Ökonomie
  • Außenwirtschaftstheorie und -politik (International Economics)
  • Umwelt- und Ressourcenökonomie
  • Entwicklungsökonomie

Kurse aus anderen Bereichen der VWL oder aus anderen Studiengängen werden typischerweise durch die entsprechenden Kollegen geprüft (z.B. BWL, Politikwissenschaft…)

Niveau

In aller Regel werden für das Masterstudium (M. Sc. in Economics, M.Sc. Volkswirtschaftslehre) nur Masterkurse angerechnet, für das Bachelorstudium kommen Bachelorkurse in Betracht (und natürlich auch Masterkurse).

Das Anforderungsniveau des anzuerkennenden Kurses muss unserem Kursniveau in etwa entsprechen. Veranstaltungen von bekannten Universitäten haben in der Regel gute Chancen, angerechnet zu werden.

Dies sind grundsätzliche Regeln; es folgt in jedem einzelfall eine individuelle Überprüfung und Entscheidung.

Formales

Es muss ein klarer Leistungsnachweis erbracht worden sein; die individuelle Leistung muss durch eine individuelle Prüfungsleistung nachgewiesen worden sein. Die Prüfung muss bestanden sein.

Seminare

Veranstaltungen anderer Universitäten können als Seminar im Masterstudium angerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Veranstaltung muss einen klaren, individualisierten Leistungsnachweis verlangen; dieser muss bestanden sein. Gruppenhausarbeiten werden nicht als Seminar angerechnet.
  • Es wurde eine Hausarbeit von etwa 15-20 Seiten allein verfasst.
  • Diese erforderte ein Verständnis von relevanten Artikeln zum jeweiligen Themas die dem Niveau der in Seminaren verwendeten Literatur entsprechen.

 

Vorgehen

Allgemeines Verfahren der Anerkennung an unserem Lehrstuhl

Die Anerkennung erfolgt in zwei Schritten:

 

Vorbewetung der Annerkennungschancen.
(Optional, aber stark empfohlen).

  • Schicken Sie uns vor Beginn der Veranstaltung eine Gliederung und die Pflichtliteratur. Auf dieser Grundlage stellen wir die Anerkennungschancen der Veranstaltung fest.
  • Die Vorbewertung der Anerkennungschancen teilen wir Ihnen so früh wie möglich per Email mit.
  • Die Vorbewertung ist nicht verbindlich. Dies betrifft insbesondere Grenzfälle wie Bachelorkurse im vierten Jahr, die für das Masterstudium anerkannt werden sollen.

Definitive Entscheidung über die Anerkennung.

Eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach der Veranstaltung möglich. Um zu beurteilen, ob der Kurs anerkannt werden kann, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Kopie des Leistungsnachweises
  • Gliederung der Veranstaltung
  • Literaturliste der Veranstaltung mit der Pflichtliteratur zu jedem Thema
  • Nachweis über die Anzahl der Semesterwochenstunden
  • Nachweis über Art und Umfang der jeweiligen Prüfungsleistung
  • Nachweis über das Niveau des Kurses (Bachelor, Master in VWL)
  • Folien oder Notizen des Kurses.
  • Klausuren, Hausaufgabe, Term-papers, etc.
  • Alle weiteren Unterlagen, die behilflich sein könnten, um eine Entscheidung zu treffen.
  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses

 

Anerkennung von Wahlpflicht-Leistungen in B. Sc. VWL (über das Auslandsbüro)

Unter bestimmten Bedingungen können Wahlpflicht-Leistungen im VWL direkt über das Auslandsbüro anerkannt werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.